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Fracare Services. verdi kämpft für korrekte Eingruppierung

Klage des Arbeitgebers abgewiesen. Was tun, lieber Arbeitgeber?

Frankfurt, 20. Juli 2018

Wie der FraCareS-Betriebsrat bereits berichtete, hat die Arbeitgeberseite ihre Klage beim Frankfurter Arbeitsgericht verloren!

Hintergrund war die Ablehnung des Betriebsrats hinsichtlich der Eingruppierung von Service-Agenten in die Entgeltgruppe 2 (TVöD).

Obwohl die Arbeitgeberseite das Urteil der ersten Instanz (Arbeitsgericht) akzeptieren und keine höhere Instanz (Landesarbeitsgericht) einschalten wollte, wird anscheinend genau das nun angestrebt!

Wir stellen uns schon die Frage, wie viel ein Wort des Arbeitgebers wert ist?!

Das was der Arbeitgeber dem Betriebsrat immer vorwarf und ihm Rechnungen über die Kosten von Gerichtsverfahren vorrechnete und dadurch eine Spaltung unter den Kollegen auslöste, genau das betreibt die Arbeitgeberseite nun selbst!

Man darf sich schon die Frage nach dem „Warum“ stellen. Will man etwa immer weiter „auf Zeit“ spielen, um ja nicht den Mitarbeitern endlich die Eingruppierung zu geben, die sie verdienen?

In Zeiten wo FraCareS eh unter Personalmangel leidet und Personalrekrutierung zum Kampf geworden ist, ja in Zeiten, wo die Aufgaben nur noch über Dienstverschiebung und Überstunden bewältigt werden, sollte der Arbeitgeber endlich seine Verweigerungshaltung aufgeben.

Wir werden als nächsten Schritt das Gespräch mit dem Fraport-Vorstand suchen!

Gerechtigkeit muß oft erkämpft werden, und dazu sind wir bereit!

Eure ver.di
V.i.S.d.P.: Uwe Schramm Gewerkschaftssekretär, ver.di-Flughafenbüro, FG Luftverkehr, 60549 Frankfurt-Flughafen

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