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Stuttgart

Gegen den Stress – die Überlastungsanzeige

Seit einigen Jahren nimmt der Leistungsdruck am Arbeitsplatz stetig zu.
Neue Aufgaben und neue Techniken, aber auch Personalmangel und hohe Krankenzahlen führen zu Arbeitsverdichtung, mehr Verantwortung und Stress.

Das Spektrum der Überlastungen am Arbeitsplatz ist groß:

  • Mehrarbeits- und Überstunden, Sonderschichten

  • Stress am Arbeitsplatz

  • stressige Dienstpläne, kurzfristige Dienstplanänderungen, Anrufe von Dienstplanern zuhause

  • familienfeindliche Dienstpläne, Freizeitplanung ist nicht mehr möglich

  • kurze Ruhezeiten, keine oder zu kurze Pausen,

  • psychische und physische Überbelastung

  • etc.

Was ist eine Überlastungsanzeige?

?Die Überlastungsanzeige zeigt dem Arbeitgeber an, dass trotz größter Sorgfalt bei der Arbeit die Gefahr besteht, dass die Arbeitsaufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können. Es wird damit auf inakzeptable Arbeitsbedingungen hingewiesen.

Warum eine Überlastungsanzeige?

Arbeitnehmer sind im Rahmen der sogenannten Treuepflicht gemäß § 242 BGB verpflichtet,
eine Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen und Schäden für den Arbeitgeber bzw.
dessen Inanspruchnahme wegen Schäden Dritter möglichst zu verhindern. Unterlässt der Arbeitnehmer die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass aufgrund seiner eigenen Überlastung ein Schaden droht oder voraussehbar ist, so macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Hat der Vorgesetzte von der Belastungssituation Kenntnis, ist er grundsätzlich aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, Abhilfe zu schaffen oder das Problem weiterzuleiten.

Um Vorgesetzte, den Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt auf Überlastungen am Arbeitsplatz hinzuweisen, ist die Überlastungsanzeige ein geeignetes Mittel. Bei anhaltenden Überlastungen drohen gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie z.B. psychosomatische Erkrankungen, Burn-Out, Rückenprobleme, etc.

Die Überlastungsanzeige sollte in schriftlicher Form erfolgen. Eine Kopie des Schreibens bitte an den Betriebsrat senden. Nur wenn der BR informiert ist, kann er seine im Betriebsverfassungs-gesetz verankerten Rechte und Pflichten wahrnehmen.
Wenn du an deiner Situation etwas verändern möchtest, dann werde aktiv und melde Missstände und Überlastungen.

Dein Betriebsrat wird dich aktiv unterstützen.

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